EINZELHEITEN - Flugplätze
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   Flugplatzbenutzung

Grundlage für die Benutzung eines Flugplatzes ist die Flugplatzbenutzungsordnung. Sie wird von der Genehmigungsbehörde geprüft und genehmigt (§ 43 LuftVZO). Die Genehmigungsbehörde veranlasst die Bekanntmachung der genehmigten Benutzungsordnung und der Regelung der Entgelte in den Nachrichten für Luftfahrer.

Der Grundriss des Flugplatzes mit dem Flugbetriebsgelände, den An- und Abflugverfahren, Beschränkungen usw. sind im Einzelnen im Luftfahrthandbuch (Aeronautical Information Publication - AIP) veröffentlicht. 

 

 

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