Grundlage
für die Benutzung eines Flugplatzes ist die Flugplatzbenutzungsordnung. Sie wird
von der Genehmigungsbehörde geprüft und genehmigt (§ 43
LuftVZO). Die Genehmigungsbehörde veranlasst die Bekanntmachung der
genehmigten Benutzungsordnung und der Regelung der Entgelte in den Nachrichten für Luftfahrer.
Der
Grundriss des Flugplatzes mit dem Flugbetriebsgelände, den An- und
Abflugverfahren, Beschränkungen usw. sind im Einzelnen im Luftfahrthandbuch (Aeronautical
Information Publication - AIP) veröffentlicht.