EINZELHEITEN - Luftfahrtgerät
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   Ausrüstung von Luftfahrzeugen

Für Luftfahrzeuge ist je nach Einsatzzweck eine bestimmte Ausrüstung erforderlich. Man unterscheidet:

  • Grundausrüstung gemäß Bauvorschrift,

  • Ausrüstung für einen bestimmten Verwendungszweck,

  • Ausrüstung in Abhängigkeit von der Betriebsart (IFR, VFR usw.),

  • Ausrüstung bedingt durch äußere Betriebsbedingungen (z. B. Flug über Wasser, Höhenflug, Vereisung),

  • Flugsicherungsausrüstung (Funksprech- und Funknavigationsgeräte),

  • zusätzliche Ausrüstungen.

Der Umfang der Ausrüstung ist darüber hinaus davon abhängig, zu welcher Lufttüchtigkeitsgruppe ein Luftfahrzeug gehört (Verkehrsflugzeuge, Nutzflugzeuge, Normalflugzeuge, Zubringerflugzeuge, Kunstflugzeuge).

Weiterhin sind die bei Dunkelheit zu führenden Lichter festgelegt.

 

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