EINZELHEITEN - Luftfahrtgerät
Einzelheiten  |  Luftfahrtgerät  |  Begriff

   

   Luftfahrtgerät - Begriff

Luftfahrtgerät ist Gerät, das in der Luftfahrt Verwendung findet.

Hierzu gehören:

  • Luftfahrzeuge
    (vgl. Aufzählung in § 1 Abs. 2 LuftVG und § 1 Abs. 1 LuftVZO),
    Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirme werden als so genannte „Luftsportgeräte“ zusammengefasst.
        

  • sonstiges Gerät
    (vgl. Aufzählung in § 1 Abs. 1 LuftVZO),
    wie z. B. Triebwerke, Propeller, Flugsicherungsausrüstung, Ausrüstungs- und Zubehörteile nach JAR-TSO deutsch

Der Betrieb von Luftfahrtgerät ist nur zulässig, wenn es bestimmten Vorschriften entspricht. Voraussetzung für den Betrieb von Luftfahrtgerät ist insbesondere seine Verkehrssicherheit, die mit seiner Verkehrszulassung bescheinigt wird.

 

 

TOP

(c) LUFTRECHT-ONLINE
webmaster@luftrecht-online.de  webmaster@luftrecht-online.de

Last Update