EINZELHEITEN - Luftverkehr
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   Luftaufsichtspersonal

Im Rahmen der Luftaufsicht werden die Sachbearbeiter für Luftaufsicht (SfL) als Angestellte der Bundesländer und die ehrenamtlichen Beauftragten für Luftaufsicht (BfL) tätig. 

Die Aufgaben an Flughäfen unterscheiden sich von denen an Flugplätzen. Während vom Sachbearbeiter für Luftaufsicht an Flughäfen im Wesentlichen nur Aufgaben administrativer Art erledigt werden, führt er an Flugplätzen ohne Flugsicherung auch folgende Tätigkeiten im Einzelnen aus:

  • Überwachung des Flugbetriebes am Verkehrslandeplatz und in dessen Umgebung. 
    Im Gegensatz zur Flugsicherung gibt die Luftaufsicht - außer in Fällen unmittelbar drohender konkreter Gefahr - keine Anweisungen an die Piloten, sondern nur Informationen;

  • Stichprobenartige Kontrollen von Luftfahrtpersonal;

  • Koordinierungsaufgaben; Zusammenarbeit mit Luftfahrtbehörden, Zoll, Polizei und Rettungsdiensten;

  • Aufgaben des Meldewesens, insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten, Verstößen und Unfällen;

  • Einweisung von Beauftragten für Luftaufsicht (BfL).

 

 

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