Im Rahmen der Luftaufsicht werden die Sachbearbeiter für Luftaufsicht
(SfL) als Angestellte
der Bundesländer und die ehrenamtlichen Beauftragten für
Luftaufsicht (BfL) tätig.
Die Aufgaben an Flughäfen unterscheiden sich
von denen an Flugplätzen. Während vom Sachbearbeiter für
Luftaufsicht an Flughäfen im Wesentlichen nur Aufgaben administrativer
Art erledigt werden, führt er an Flugplätzen ohne Flugsicherung
auch folgende Tätigkeiten im Einzelnen aus:
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Überwachung des Flugbetriebes am Verkehrslandeplatz und in dessen
Umgebung.
Im Gegensatz zur Flugsicherung gibt die Luftaufsicht - außer
in Fällen unmittelbar drohender konkreter Gefahr - keine Anweisungen an die
Piloten, sondern nur Informationen;
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Stichprobenartige Kontrollen von Luftfahrtpersonal;
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Koordinierungsaufgaben; Zusammenarbeit mit Luftfahrtbehörden,
Zoll, Polizei und Rettungsdiensten;
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Aufgaben des Meldewesens, insbesondere bei Ordnungswidrigkeiten, Verstößen und Unfällen;
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Einweisung von Beauftragten für Luftaufsicht (BfL).