EINZELHEITEN - Luftverkehr
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   Die 8 Freiheiten der Luft

Der internationale Luftverkehr wird auf der Grundlage von so genannten Freiheiten der Luft (Freedoms of the Air) abgewickelt. Diese Freiheiten der Luft haben ihren Ursprung in der mit dem ICAO-Abkommen von 1944 zeitgleich unterzeichneten Transitvereinbarung und der Transportvereinbarung, die von der Souveränität der Staaten über ihren Luftraum und dem Recht jedes Vertragsstaates ausgehen, gleichberechtigt am internationalen Luftverkehr teilnehmen zu können.

Unabhängig von ihrer Größe und Bedeutung sowie von der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit ihrer Luftfahrtunternehmen räumen sich hiernach die Vertragsstaaten gegenseitig Verkehrsrechte (Freiheiten) in bilateralen Luftverkehrsabkommen (Völkerrechtlichen Verträgen) ein. Die Freiheiten eins bis fünf wurden während der Konferenz im Jahre 1944 festgelegt (vgl. Article 1 Section 1 der Transportvereinbarung). Mit dem zunehmenden Luftverkehr entwickelten sich jedoch Flugstreckenvarianten, denen die ursprünglichen Freiheiten nicht mehr ausreichend Rechnung trugen. Im Laufe der Zeit entstanden daher so die Freiheiten sechs bis acht, ohne dass sie in einem weiteren multilateralen Abkommen kodifiziert wurden.

1.
Freiheit

First 
Freedom


 

    The First Freedom of the air grants a civil aircraft the right to fly over a country without landing.

2.
Freiheit

Second Freedom


 

    The Second Freedom of the air grants the right to land in another country for non-commercial reasons like refueling or maintenance.

3.
Freiheit

Third
Freedom


 

    The Third Freedom of the air grants the right to maintain transportation from the carrier´s home country to another country.

4.
Freiheit

Fourth
Freedom


 

    The Fourth Freedom of the air entitles the carrier to carry traffic from another country to its home country.

5.
Freiheit

Fifth
Freedom


 

    The Fifth Freedom of the air is an extension of the Third and Fourth Freedoms. It grants the carrier the right to carry traffic from another country to a third country as long as the flight originates or terminates in its home country.

6.
Freiheit

Sixth
Freedom


 

    The Sixth Freedom of the air is a combination of the Third and Fourth Freedom. A route might start under the Fourth Freedom to its home country and then carry on under the Third Freedom to another country.

7.
Freiheit

Seventh
Freedom


 

    The Seventh Freedom of the air is based on the Fifth Freedom. If a Fifth Freedom flight is not part of a route that originates or terminates in the home country it is known as Seventh Freedom. 

8.
Freiheit

Eighth
Freedom


 

    The Eighth Freedom is the right of a foreign-owned airline to pick up traffic in one inland point and carry it to another inland point.

Regelmäßig werden nur die ersten 4 Freiheiten vereinbart. Die Vereinbarung der für die Unternehmen wirtschaftlich interessanten 5. Freiheit (wie auch von 6. und 7. Freiheit) erfolgt dagegen seltener und nur bei entsprechend lukrativen Betätigungsaussichten beider Seiten. Die 8. Freiheit (Kabotage) wird praktisch nie eingeräumt (Sonderregelung jedoch für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des EWR - siehe Verordnung (EWG) 2408/92).

Dieses weltweit praktizierte System hat bis heute zum Abschluss von mehr als 4000 bilateralen Luftverkehrsabkommen geführt. Alle Abkommen sind aufgrund der Bestimmungen des ICAO-Abkommens bei der ICAO in Montreal zu hinterlegen.

 

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