Die Durchführung der Flugsicherungsdienste wird von
Fluglotsen
wahrgenommen. Der Fluglotse wird eingesetzt in der Flugplatzkontrolle, der
Anflugkontrolle und
der Bezirkskontrolle.
Eine unterstützende Tätigkeit in der Flugsicherung
führt der Flugdatenbearbeiter aus. Er ist zuständig für
die Flugdatenbearbeitung in der Flugverkehrskontrolle und für den
Flugberatungs- und Flugfernmeldedienst.
Für die Beschaffung, den Betrieb,
die Instandhaltung und Überwachung der technischen Einrichtungen in
der Flugsicherung wie z. B. Radaranlagen, Funkfeuer, Datenverarbeitungsanlagen
wird flugsicherungstechnisches Personal eingesetzt.
Die Ausbildung des Flugsicherungspersonals erfolgt weitgehend
an der Flugsicherungsakademie in Langen bei Frankfurt. Es sind jedoch
auch Praktika in den Kontrollstellen und Training am Simulator erforderlich.
Nach bestandener Prüfung vor einem Prüfungsausschuss erteilt
das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechende Berechtigung.
Einzelheiten zur Ausbildung und Prüfung sind in der
VERORDNUNG ÜBER DAS ERLAUBNISPFLICHTIGE PERSONAL FÜR DIE FLUGSICHERUNG UND SEINE
AUSBILDUNG - Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung - FlSichPersAusV - zu finden.