|
DFS
Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS)
|
Die Flugsicherung, wird seit dem 1. Januar
1993 von der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH wahrgenommen. Sie ist als
bundeseigenes privatrechtlich organisiertes Unternehmen Nachfolgerin der
Bundesanstalt für Flugsicherung, einer Bundesbehörde, die 39
Jahre bestanden hatte. Alleinige Gesellschafterin ist die Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
Die Aufgaben der Flugsicherung sind im Einzelnen in §
27c LuftVG aufgeführt und mit der Verordnung
zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens (FSAuftragsV)
vom 11. November 1992 auf die DFS übertragen worden. Die Durchführung
der Flugsicherungsbetriebsdienste richtet sich nach der Verordnung
über die Betriebsdienste der Flugsicherung (FSBetrV) vom 17.
Dezember 1992.
Die Aufgaben umfassen vor allem die Verkehrslenkung
(Flugverkehrskontrolle) sowie die Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung
von Flugplänen. Die DFS ist außerdem für die Planung, Errichtung
und Inbetriebhaltung aller für diese Zwecke notwendigen technischen
Einrichtungen und der Funknavigationsanlagen für die Luftverkehrsteilnehmer
zuständig. Darüber hinaus hat die DFS am 1. Februar 1994 auch
die Aufgabe der überörtlichen militärischen Flugsicherung
übernommen, die zu einem Teil von der DFS-Niederlassung in Maastricht
wahrgenommen wird.
Die DFS ist mit Regionalstellen oder Niederlassungen an 17 deutschen Flughäfen vertreten. Die
Tätigkeit der Flugsicherung gliedert sich im Wesentlichen in
Sie leitet Abflüge bis zu einer vorgegebenen Höhe und Anflüge bis zur Übergabe an die Vorfeldkontrolle (Tower) des Flugplatzes.
Sie führt den Luftfahrzeugführer auf der Strecke durch den Luftraum und reicht ihn hierbei an die nächste Bezirkskontrolle weiter. Mit Hilfe von Funkfeuern und dem modernen Satellitennavigationssystem GPS hält dabei der Pilot den vorgegebenen Kurs ein. Radaranlagen am Boden sorgen dafür, dass die Bezirkskontrolle jederzeit den Überblick über den Luftraum
hat und auf Kursänderungen durch den Piloten sofort reagieren kann.
Die Bezirkskontrolle wird bis zu einer Höhe von 8000 m bezogen auf bestimmte Regionen von fünf Standorten vorgenommen:
-
Bremen (Norddeutschland),
-
Düsseldorf (Westdeutschland),
-
Frankfurt/Langen (Mitte),
-
Berlin (Ostdeutschland),
-
München (Süddeutschland).
Für die Kontrolle des oberen Luftraums ab 8000 Meter Höhe, der nur von Flugzeugen in Reiseflughöhe benutzt wird, sind die drei Kontrollzentralen
verantwortlich.
Die DFS verfügt über rund 5000 Mitarbeiter. Hiervon sind ca.
-
60 % Fluglotsen und Flugsicherungsfachkräfte,
-
21 % technisches Personal,
-
19 % in der Verwaltung.
Die DFS deckt alle ihre Kosten über Einnahmen aus den Flugsicherungsgebühren. Die Beträge werden einerseits
nach der Verordnung über die Erhebung von Kosten
für die Inanspruchnahme von Streckennavigations-Diensten und Streckennavigations-Einrichtungen
der Flugsicherung (FS-Strecken-Kostenverordnung - FSStrKV) vom 14.
April 1984 als Streckengebühren sowohl im Inland als auch grenzüberschreitend
durch die Agentur EUROCONTROL beim Luftraumnutzer (in der Regel Luftverkehrsunternehmen)
erhoben , andererseits nach der Verordnung über
die Erhebung von Kosten für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen
der Flugsicherung beim An- und Abflug (FS-An- und Abflug-Kostenverordnung
- FSAAKV) vom 28. September 1989 als An- und Abfluggebühren
national in Rechnung gestellt.