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   DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS)

Die Flugsicherung, wird seit dem 1. Januar 1993 von der DFS Deutschen Flugsicherung GmbH wahrgenommen. Sie ist als bundeseigenes privatrechtlich organisiertes Unternehmen Nachfolgerin der Bundesanstalt für Flugsicherung, einer Bundesbehörde, die 39 Jahre bestanden hatte. Alleinige Gesellschafterin ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.

Die Aufgaben der Flugsicherung sind im Einzelnen in § 27c LuftVG aufgeführt und mit der Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens (FSAuftragsV) vom 11. November 1992 auf die DFS übertragen worden. Die Durchführung der Flugsicherungsbetriebsdienste richtet sich nach der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung (FSBetrV) vom 17. Dezember 1992.

Die Aufgaben umfassen vor allem die Verkehrslenkung (Flugverkehrskontrolle) sowie die Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Flugplänen. Die DFS ist außerdem für die Planung, Errichtung und Inbetriebhaltung aller für diese Zwecke notwendigen technischen Einrichtungen und der Funknavigationsanlagen für die Luftverkehrsteilnehmer zuständig. Darüber hinaus hat die DFS am 1. Februar 1994 auch die Aufgabe der überörtlichen militärischen Flugsicherung übernommen, die zu einem Teil von der DFS-Niederlassung in Maastricht wahrgenommen wird.

Die DFS ist mit Regionalstellen oder Niederlassungen an 17 deutschen Flughäfen vertreten. Die Tätigkeit der Flugsicherung gliedert sich im Wesentlichen in 

  • An- und Abflugkontrolle

Sie leitet Abflüge bis zu einer vorgegebenen Höhe und Anflüge bis zur Übergabe an die Vorfeldkontrolle (Tower) des Flugplatzes.

  • Bezirkskontrolle

Sie führt den Luftfahrzeugführer auf der Strecke durch den Luftraum und reicht ihn hierbei an die nächste Bezirkskontrolle weiter. Mit Hilfe von Funkfeuern und dem modernen Satellitennavigationssystem GPS hält dabei der Pilot den vorgegebenen Kurs ein. Radaranlagen am Boden sorgen dafür, dass die Bezirkskontrolle jederzeit den Überblick über den Luftraum hat und auf Kursänderungen durch den Piloten sofort reagieren kann.

Die Bezirkskontrolle wird bis zu einer Höhe von 8000 m bezogen auf bestimmte Regionen von fünf Standorten vorgenommen:

  • Bremen (Norddeutschland),

  • Düsseldorf (Westdeutschland),

  • Frankfurt/Langen (Mitte),

  • Berlin (Ostdeutschland),

  • München (Süddeutschland).

  • Kontrolle des oberen Luftraums

Für die Kontrolle des oberen Luftraums ab 8000 Meter Höhe, der nur von Flugzeugen in Reiseflughöhe benutzt wird, sind die drei Kontrollzentralen

  • Maastrich (Nord- und Westdeutschland)

  • Berlin (Ostdeutschland)

  • Karlsruhe (Süddeutschland)

verantwortlich.

Die DFS verfügt über rund 5000 Mitarbeiter. Hiervon sind ca. 

  • 60 % Fluglotsen und Flugsicherungsfachkräfte, 

  • 21 % technisches Personal,

  • 19 % in der Verwaltung.

Die DFS deckt alle ihre Kosten über Einnahmen aus den Flugsicherungsgebühren. Die Beträge werden einerseits nach der Verordnung über die Erhebung von Kosten für die Inanspruchnahme von Streckennavigations-Diensten und Streckennavigations-Einrichtungen der Flugsicherung (FS-Strecken-Kostenverordnung - FSStrKV) vom 14. April 1984 als Streckengebühren sowohl im Inland als auch grenzüberschreitend durch die Agentur EUROCONTROL beim Luftraumnutzer (in der Regel Luftverkehrsunternehmen) erhoben , andererseits nach der Verordnung über die Erhebung von Kosten für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug (FS-An- und Abflug-Kostenverordnung - FSAAKV) vom 28. September 1989 als An- und Abfluggebühren national in Rechnung gestellt.

 

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Am DFS-Campus 10
63225 Langen

Telefon: 06103-707-0
Telefax: 06103-707-1396

 

 

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