GRUNDLAGEN  -  Verwaltung

Grundlagen  |  Verwaltung - Deutschland   |  Deutscher Wetterdienst

  

   Deutscher Wetterdienst (DWD)

Die Aufgaben im Bereich des Flugwetterdienstes, d.h. die meteorologische Sicherung und Versorgung in der Zivilluftfahrt, wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD), eine dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) unterstellte teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst wahrgenommen. 

Der Deutsche Wetterdienst ist zuständig für die zur Flugplanerstellung erforderlichen Wetterinformationen. Darüber hinaus gibt er ggf. Wetterwarnungen.

     

Deutscher Wetterdienst
Kaiserleistr. 42
63067 Offenbach

Telefon: 069/8062-0
Telefax: 069/8062-2014
 
 

TOP  

(c) LUFTRECHT-ONLINE
webmaster@luftrecht-online.de  webmaster@luftrecht-online.de

Last Update: