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Deutscher Wetterdienst
(DWD)
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Die Aufgaben im Bereich des Flugwetterdienstes,
d.h. die meteorologische Sicherung und Versorgung in der Zivilluftfahrt,
wird vom Deutschen Wetterdienst (DWD), eine dem Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) unterstellte teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
auf der Grundlage des Gesetzes
über den Deutschen Wetterdienst wahrgenommen.
Der Deutsche Wetterdienst ist zuständig
für die zur Flugplanerstellung erforderlichen Wetterinformationen. Darüber
hinaus gibt er ggf. Wetterwarnungen.