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Europäische
Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC)
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Die Europäische
Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC) wurde auf Antrag des Europarates
aufgrund einer von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
im Jahre
1954 einberufenen Konferenz in Straßburg (Konferenz zur Koordinierung
des Luftverkehrs in Europa - CATE) initiiert. Die konstituierende Konferenz
zur Gründung der ECAC fand 1955 in Straßburg statt.
Die ECAC verfolgt, in Anlehnung an ICAO,
für Europa das Ziel, einen sicheren
und wirtschaftlichen Luftverkehr, der auch der Umwelt gerecht wird, sicherzustellen.
Sie arbeitet eng mit der Europäischen Union und der ICAO zusammen.
Die ECAC beschließt jedoch ihr eigenes Arbeitsprogramm und führt
selbständig Konferenzen und Sitzungen durch. Hierzu werden insbesondere
in den Versammlungen der Leiter der Luftfahrtbehörden (dies sind
regelmäßig die Generaldirektoren/Abteilungsleiter
der staatlichen Luftfahrtverwaltungen) der Mitgliedstaaten Beschlüsse,
Empfehlungen und politische Erklärungen verfasst. Die ECAC trifft keine Beschlüsse mit
unmittelbarer Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten, ihre Tätigkeit
ist für die Mitgliedstaaten ausschließlich beratender Natur.
Resolutionen, Erklärungen zur europäischen Luftfahrtpolitik und
Empfehlungen der ECAC müssen daher von den Mitgliedstaaten in nationales
Recht umgesetzt werden, um Geltung gegenüber Dritten zu erlangen.
Unter der Schirmherrschaft der ECAC wurden
bislang eine Reihe von internationalen Abkommen und "Memoranda of Understandings"
mit anderen Staaten und Regionen abgeschlossen. Daneben werden Treffen
der Verkehrsminister der Mitgliedstaaten, internationale Symposien und
Seminare zu Luftfahrtfragen ausgerichtet.
Die ECAC hat 38
Mitgliedstaaten. Insbesondere die letzten acht Jahre haben zu
einem beachtlichen Anstieg der Mitgliedsländer geführt:
Albanien, Armenien, Österreich, Belgien,
Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland,
Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland,
Italien, Lettland, Littauen, Luxemburg, Malta, Moldawien, Monaco, Niederlande,
Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slovakische Republik, Slovenien,
Spanien, Schweden, Schweiz, Mazedonien, Türkei, Ukraine, Vereinigtes
Königreich.
Organe der
ECAC sind
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als oberstes Organ die
Vollversammlung
der Vertreter der Mitgliedstaaten,
-
die
Versammlung der Leiter der Luftfahrtbehörden
(Generaldirektoren),
-
der
Koordinierungsausschuss sowie
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vier ständige Ausschüsse (Committees: 2 Economic, 1 Technical,
1 Facilitation).
Für besondere Projekte sind Steuerungsgremien
eingerichtet:
-
EATCHIP
Programm zur Harmonisierung und Integration der Flugsicherung in
Europa, geleitet von EUROCONTROL im Auftrag der ECAC;
-
APATSl
Programm zur besseren Nutzung und Erhöhung der Flughafenkapazitäten
in Europa
Während sich die ICAO
darauf beschränkt, auf Antrag der Mitgliedstaaten Prüfungen der
staatlichen Luftfahrtverwaltungen auf die Einhaltung der international
geltenden ICAO-Standards vorzunehmen, haben insbesondere die rasanten Zuwachsraten
im Luftverkehr und die große Zunahme des Charterverkehrs die Notwendigkeit
deutlich gemacht, die Luftfahrzeuge selbst auf die Einhaltung der internationalen
Standards zu untersuchen. Die ECAC hat sich dieser Aufgabe im Jahre 1995
zugewandt und hierzu ein Programm (SAFA - Safety
Assessment of Foreign Aircraft) entwickelt, wonach in jedem
ECAC-Staat ausländische Luftfahrzeuge (aus anderen ECAC- oder Nicht-ECAC-Staaten)
zum Gegenstand einer "Ramp Inspection" gemacht und die Papiere des Luftfahrzeugs,
dessen offensichtlicher technischer Zustand und das Vorhandensein der notwendigen
Ausrüstungsbestandteile kontrolliert werden können. Die Untersuchungsberichte
werden dabei in einer Datenbank bei der JAA gespeichert
und sind allen ECAC-Luftfahrtverwaltungen zugänglich.
Treten bei den Untersuchungen gravierende
Sicherheitsmängel zu Tage, wird die betreffende Luftfahrtverwaltung
des Staates aufgefordert, Maßnahmen zur Abstellung dieser Mängel
vorzuschlagen. Daneben ist das Programm eng mit dem ICAO Safety Oversight
Programm verbunden, wonach der betreffende Staat eine Überprüfung
seiner Luftfahrtverwaltung auf die Einhaltung der internationalen Sicherheitsstandards
bei der ICAO beantragen kann. Für derartige Überprüfungen
im Rahmen der ICAO stellt die ECAC entsprechend qualifiziertes Personal
zur Verfügung.
ECAC
Secretariat
3bis,
Villa Emile Bergerat
F-92522
Neuilly-sur-Seine Cedex
Telefon:
(0033)-14641-8544
Telefax:
(0033)-14624-1818
e-Mail: ecac@compuserve.com
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