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   Europäische Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC)

Die Europäische Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC) wurde auf Antrag des Europarates aufgrund einer von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) im Jahre 1954 einberufenen Konferenz in Straßburg (Konferenz zur Koordinierung des Luftverkehrs in Europa - CATE) initiiert. Die konstituierende Konferenz zur Gründung der ECAC fand 1955 in Straßburg statt.

Die ECAC verfolgt, in Anlehnung an ICAO, für Europa das Ziel, einen sicheren und wirtschaftlichen Luftverkehr, der auch der Umwelt gerecht wird, sicherzustellen. Sie arbeitet eng mit der Europäischen Union und der ICAO zusammen. Die ECAC beschließt jedoch ihr eigenes Arbeitsprogramm und führt selbständig Konferenzen und Sitzungen durch. Hierzu werden insbesondere in den Versammlungen der Leiter der Luftfahrtbehörden (dies sind regelmäßig die Generaldirektoren/Abteilungsleiter der staatlichen Luftfahrtverwaltungen) der Mitgliedstaaten Beschlüsse, Empfehlungen und politische Erklärungen verfasst.

Die ECAC trifft keine Beschlüsse mit unmittelbarer Bindungswirkung für die Mitgliedstaaten, ihre Tätigkeit ist für die Mitgliedstaaten ausschließlich beratender Natur. Resolutionen, Erklärungen zur europäischen Luftfahrtpolitik und Empfehlungen der ECAC müssen daher von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, um Geltung gegenüber Dritten zu erlangen.

Unter der Schirmherrschaft der ECAC wurden bislang eine Reihe von internationalen Abkommen und "Memoranda of Understandings" mit anderen Staaten und Regionen abgeschlossen. Daneben werden Treffen der Verkehrsminister der Mitgliedstaaten, internationale Symposien und Seminare zu Luftfahrtfragen ausgerichtet.

Die ECAC hat 38 Mitgliedstaaten.  Insbesondere die letzten acht Jahre haben zu einem beachtlichen Anstieg der Mitgliedsländer geführt:

Albanien, Armenien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Littauen, Luxemburg, Malta, Moldawien, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slovakische Republik, Slovenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Mazedonien, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich.

Organe der ECAC sind

  • als oberstes Organ die Vollversammlung der Vertreter der Mitgliedstaaten,

  • die Versammlung der Leiter der Luftfahrtbehörden (Generaldirektoren),

  • der Koordinierungsausschuss sowie

  • vier ständige Ausschüsse (Committees: 2 Economic, 1 Technical, 1 Facilitation).

Für besondere Projekte sind Steuerungsgremien eingerichtet:

  • EATCHIP Programm zur Harmonisierung und Integration der Flugsicherung in Europa, geleitet von EUROCONTROL im Auftrag der ECAC;

  • APATSl Programm zur besseren Nutzung und Erhöhung der Flughafenkapazitäten in Europa

Während sich die ICAO darauf beschränkt, auf Antrag der Mitgliedstaaten Prüfungen der staatlichen Luftfahrtverwaltungen auf die Einhaltung der international geltenden ICAO-Standards vorzunehmen, haben insbesondere die rasanten Zuwachsraten im Luftverkehr und die große Zunahme des Charterverkehrs die Notwendigkeit deutlich gemacht, die Luftfahrzeuge selbst auf die Einhaltung der internationalen Standards zu untersuchen. Die ECAC hat sich dieser Aufgabe im Jahre 1995 zugewandt und hierzu ein Programm (SAFA - Safety Assessment of Foreign Aircraft) entwickelt, wonach in jedem ECAC-Staat ausländische Luftfahrzeuge (aus anderen ECAC- oder Nicht-ECAC-Staaten) zum Gegenstand einer "Ramp Inspection" gemacht und die Papiere des Luftfahrzeugs, dessen offensichtlicher technischer Zustand und das Vorhandensein der notwendigen Ausrüstungsbestandteile kontrolliert werden können. Die Untersuchungsberichte werden dabei in einer Datenbank bei der JAA gespeichert und sind allen ECAC-Luftfahrtverwaltungen zugänglich.

Treten bei den Untersuchungen gravierende Sicherheitsmängel zu Tage, wird die betreffende Luftfahrtverwaltung des Staates aufgefordert, Maßnahmen zur Abstellung dieser Mängel vorzuschlagen. Daneben ist das Programm eng mit dem ICAO Safety Oversight Programm verbunden, wonach der betreffende Staat eine Überprüfung seiner Luftfahrtverwaltung auf die Einhaltung der internationalen Sicherheitsstandards bei der ICAO beantragen kann. Für derartige Überprüfungen im Rahmen der ICAO stellt die ECAC entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung.

 

ECAC
Secretariat
3bis, Villa Emile Bergerat
F-92522 Neuilly-sur-Seine Cedex

Telefon: (0033)-14641-8544
Telefax: (0033)-14624-1818
e-Mail: ecac@compuserve.com
 
 

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