Die Europäische
Union (EU) hat sich
auf der Basis der Römischen Verträge, der Verträge
von Maastricht und Amsterdam die Aufgabe gesetzt, durch gemeinsame
Politiken und Maßnahmen sowie durch die Errichtung eines gemeinsamen
Marktes, einer Wirtschafts- und Währungsunion eine harmonische und
ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Union
und einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen zu fördern.
Hierzu umfasst die Tätigkeit der Union u.a. eine gemeinsame
Politik auf dem Gebiet des Verkehrs und eine Angleichung der innerstaatlichen
Rechtsvorschriften, soweit dies für das Funktionieren des gemeinsamen
Marktes erforderlich ist.
Die Organe der Union
sind:
Gemeinsame Regelungen werden als
-
Richtlinien,
die von den Mitgliedstaaten jeweils selbständig in nationales Recht umzusetzen sind, und als
-
Verordnungen mit
unmittelbarer Geltung in den Mitgliedstaaten
beschlossen. Die Einhaltung dieser Regelungen liegt
eigenverantwortlich bei den Mitgliedstaaten. Die Kommission überwacht
jedoch die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten in
ihrer Funktion als "Hüterin der Verträge".
Soweit das Recht der Gemeinschaft unmittelbar in den Mitgliedstaaten
gilt, wird das nationale
Recht vom Recht der EU ergänzt
bzw. dort, wo es den Regelungen entgegensteht, überlagert.
Die
EU verfügt nach Artikel 80 Abs. 2 (ex-Artikel 84 Abs.
2) des EG-Vertrages auch über Zuständigkeiten
für den Luftverkehr. In diesem Zusammenhang kommt der Harmonisierung
technischer Vorschriften und Normen große Bedeutung
zu.