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   Europäische Union (EU)

Die Europäische Union (EU) hat sich auf der Basis der Römischen Verträge, der Verträge von Maastricht und Amsterdam die Aufgabe gesetzt, durch gemeinsame Politiken und Maßnahmen sowie durch die Errichtung eines gemeinsamen Marktes, einer Wirtschafts- und Währungsunion eine harmonische und ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Union und einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen zu fördern. Hierzu umfasst die Tätigkeit der Union u.a. eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet des Verkehrs und eine Angleichung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften, soweit dies für das Funktionieren des gemeinsamen Marktes erforderlich ist.

Die Organe der Union sind:

  • das Europäische Parlament, 

  • der Rat, 

  • die Kommission, 

  • der Gerichtshof und 

  • der Rechnungshof. 

Gemeinsame Regelungen werden als 

  • Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten jeweils selbständig in nationales Recht umzusetzen sind, und als 

  • Verordnungen mit unmittelbarer Geltung in den Mitgliedstaaten 

beschlossen. Die Einhaltung dieser Regelungen liegt eigenverantwortlich bei den Mitgliedstaaten. Die Kommission überwacht jedoch die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten in ihrer Funktion als "Hüterin der Verträge". Soweit das Recht der Gemeinschaft unmittelbar in den Mitgliedstaaten gilt, wird das nationale Recht vom Recht der EU ergänzt bzw. dort, wo es den Regelungen entgegensteht, überlagert.

Die EU verfügt nach Artikel 80 Abs. 2 (ex-Artikel 84 Abs. 2) des EG-Vertrages auch über Zuständigkeiten für den Luftverkehr. In diesem Zusammenhang kommt der Harmonisierung technischer Vorschriften und Normen große Bedeutung zu. 

     

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