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   Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)

Die Untersuchung von Flugunfällen nimmt eine besondere Stellung innerhalb der Luftfahrtverwaltung ein. Hierfür ist seit dem 1. September 1998 die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung zuständig.

Mit Gesetz vom 26. August 1998 über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher Vorschriften (BGBl. I S. 2470) wurde die Richtlinie 94/56/EWG des Rates vom 21. November 1994 über Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt (ABl. EG Nr. L 319 S. 14) umgesetzt. Dieses Gesetz ist am 1. September 1998 in Kraft getreten.

Mit dem in Artikel 1 des Gesetzes enthaltenen Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz (FlUUG)) werden die Organisation, die Aufgaben und Befugnisse der Bundesstelle geregelt. Obwohl die neue Bundesstelle im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) gegründet wurde, nimmt sie jedoch ihre Aufgaben funktionell und organisatorisch unabhängig wahr (§ 4 Abs. 2 FlUUG).

Die Untersuchungen der Bundesstelle finden im Interesse der Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsstandards in der Luftfahrt statt, sie dienen nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen (§ 3 Abs. 2 FlUUG).

Untersucht werden alle Unfälle und schweren Störungen, die sich beim Betrieb folgender Luftfahrzeuge ereignet haben (§ 3 Abs. 3 FlUUG):

  • alle Flugzeuge während ihres Betriebs in einem Luftfahrtunternehmen,

  • Flugzeuge mit einer Höchstmasse über 2000 kg während ihres Betriebs außerhalb eines Luftfahrtunternehmens,

  • Drehflügler,

  • Luftschiffe,

  • Ballone.

Unfälle und schwere Störungen von

  • Flugzeugen mit einer Höchstmasse bis 2000 kg,

wenn sich der Unfall oder die Störung nicht während des Betriebs in einem Luftfahrtunternehmen ereignet hat, und von

  • Segelflugzeugen und Motorseglern

werden nur dann untersucht, wenn die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung hiervon neue Erkenntnisse für die Sicherheit in der Luftfahrt erwartet.

Andere als die oben genannten Unfälle von Luftfahrzeugen können untersucht werden, wenn die Bundesstelle hiervon bedeutende Erkenntnisse für die Sicherheit in der Luftfahrt erwartet. Dies gilt auch für Störungen beim Betrieb von Luftfahrzeugen.

 

Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
Hermann-Blenk-Str. 16
38108 Braunschweig

Telefon: 0531/3548-0
Telefax: 0531/3548-246
eMail: box@bfu-web.de
 

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