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Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
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Die Untersuchung von Flugunfällen
nimmt eine besondere Stellung innerhalb der Luftfahrtverwaltung ein. Hierfür
ist seit dem 1. September 1998 die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
zuständig.
Mit Gesetz vom 26. August 1998 über
die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler
Luftfahrzeuge und zur entsprechenden Anpassung anderer luftrechtlicher
Vorschriften (BGBl. I S. 2470) wurde die Richtlinie 94/56/EWG des Rates
vom 21. November 1994 über Grundsätze für die Untersuchung
von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt (ABl. EG Nr.
L 319 S. 14) umgesetzt. Dieses Gesetz ist am 1. September 1998 in Kraft getreten.
Mit dem in Artikel 1 des Gesetzes enthaltenen
Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen
bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz
(FlUUG)) werden die Organisation, die Aufgaben und Befugnisse
der Bundesstelle geregelt. Obwohl die neue Bundesstelle im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) gegründet wurde, nimmt sie
jedoch ihre Aufgaben funktionell und organisatorisch unabhängig wahr
(§ 4 Abs. 2 FlUUG).
Die Untersuchungen der Bundesstelle finden
im Interesse der Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsstandards
in der Luftfahrt statt, sie dienen nicht der Feststellung des Verschuldens,
der Haftung oder von Ansprüchen (§ 3 Abs. 2 FlUUG).
Untersucht werden alle Unfälle und
schweren Störungen, die sich beim Betrieb folgender Luftfahrzeuge
ereignet haben (§ 3 Abs. 3 FlUUG):
-
alle Flugzeuge während ihres Betriebs
in einem Luftfahrtunternehmen,
-
Flugzeuge mit einer Höchstmasse über
2000 kg während ihres Betriebs außerhalb eines Luftfahrtunternehmens,
-
Drehflügler,
-
Luftschiffe,
-
Ballone.
Unfälle und schwere Störungen
von
wenn sich der Unfall oder die Störung
nicht während des Betriebs in einem Luftfahrtunternehmen ereignet
hat, und von
werden nur dann untersucht, wenn die
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung hiervon neue Erkenntnisse
für die Sicherheit in der Luftfahrt erwartet.
Andere als die oben genannten Unfälle
von Luftfahrzeugen können untersucht werden, wenn die Bundesstelle
hiervon bedeutende Erkenntnisse für die Sicherheit in der Luftfahrt
erwartet. Dies gilt auch für Störungen beim Betrieb von Luftfahrzeugen.
Bundesstelle
für Flugunfalluntersuchung
Hermann-Blenk-Str.
16
38108
Braunschweig
Telefon:
0531/3548-0
Telefax:
0531/3548-246
eMail: box@bfu-web.de