GRUNDLAGEN  -  Verwaltung

Grundlagen  |  Verwaltung - Deutschland   |  Luftfahrt-Bundesamt

  
   Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Mit dem Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt vom 30. November 1954 (BGBl. I S.354) wurde eine dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nachgeordnete Bundesoberbehörde eingerichtet, die seiner Dienst- und Fachaufsicht untersteht. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) mit Sitz in Braunschweig nimmt Verwaltungsaufgaben des Bundes im technischen Bereich sowie im Bereich des Luftfahrtpersonals für das gesamte Bundesgebiet mit eigener Entscheidungsbefugnis wahr. Es verfügt über sechs Außenstellen an den großen deutschen Flughäfen.

Die Aufgaben des LBA sind im Wesentlichen:

  • Überwachung von Entwicklungs- und Herstellerbetrieben

  • Überwachung von Musterprüfungen, Musterzulassungen

  • Lärmzulassung

  • Ausgabe von Lufttüchtigkeitsanweisungen

  • Aufsicht über Luftsportverbände

  • Erlass von Bau- und Zulassungsvorschriften

  • Genehmigung von Luftfahrtunternehmen

  • Überwachung des Flugbetriebes

  • Überwachung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

  • Überwachung der Instandhaltung

  • Überwachung der Maßnahmen gegen Eingriffe

  • Überwachung des Lufttransports gefährlicher Güter

  • Überwachung von Flugschulen, Flugsimulatoren

  • Prüfung von Verkehrsluftfahrzeugführern

  • Erlass von Flugbetriebsvorschriften

  • Erlass von Durchführungsverordnung für Flugverfahren

  • Erlaubnisse für Flugsicherungspersonal

  • Die Prüfung und Zulassung von Luftsportgerät wurde durch Verordnung nach § 31c LuftVG auf vier im Einzelnen bezeichnete Verbände des Luftsports übertragen.

     

Luftfahrt-Bundesamt
Flughafen, Postfach 3054
38020 Braunschweig

Telefon: 0531/2355-0
Telefax: 0531/2355-254
 

TOP  

(c) LUFTRECHT-ONLINE
webmaster@luftrecht-online.de  webmaster@luftrecht-online.de

Last Update: