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Überwachung von Entwicklungs-
und Herstellerbetrieben
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Überwachung von Musterprüfungen,
Musterzulassungen
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Lärmzulassung
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Ausgabe von Lufttüchtigkeitsanweisungen
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Aufsicht über Luftsportverbände
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Erlass von Bau- und Zulassungsvorschriften
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Genehmigung von Luftfahrtunternehmen
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Überwachung des Flugbetriebes
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Überwachung der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit
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Überwachung der Instandhaltung
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Überwachung der Maßnahmen
gegen Eingriffe
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Überwachung des Lufttransports
gefährlicher Güter
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Überwachung von Flugschulen,
Flugsimulatoren
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Prüfung von Verkehrsluftfahrzeugführern
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Erlass von Flugbetriebsvorschriften
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Erlass von Durchführungsverordnung
für Flugverfahren
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Erlaubnisse für Flugsicherungspersonal
Die Prüfung und Zulassung von Luftsportgerät
wurde durch Verordnung nach § 31c LuftVG
auf vier im Einzelnen bezeichnete Verbände
des Luftsports übertragen.