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   Luftsportverbände

Mit der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden vom 16. Dezember 1993 wurden im Bereich der Luftsportgeräte Aufgaben an die dafür bestimmten Verbände delegiert. Die Beauftragten sind Beliehene und führen die übertragenen Aufgaben als Hoheitsverwaltung des Bundes aus. Zu ihren Aufgaben gehören im Wesentlichen (vgl. auch § 31c LuftVG):

  • Musterzulassung und Verkehrszulassung von Luftsportgerät,

  • Erlaubnisse und Berechtigungen für Luftsportgeräteführer,

  • Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten.

Die Rechts- und Fachaufsicht über die beauftragten Verbände hat das Luftfahrt-Bundesamt.

    Oberste nationale Vertretung für den Luftsport in Deutschland ist:

     

Deutscher Aero Club e.V. (DAeC)
Hermann-Blenk-Str. 28
38108 Braunschweig

Telefon: 0531-23540-0
 

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