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Such-
und Rettungsdienst (SAR)
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Nach Artikel
25 des Chicagoer-Abkommens (ICAO) ist die Bundesrepublik
Deutschland verpflichtet, bei Luftnotfällen in ihrem Hoheitsgebiet
entsprechende Hilfe zu leisten. Der Such- und Rettungsdienst der Luftfahrt
(SAR) wird gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
(BMVBW) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung durchgeführt.
Infrastruktur und Rettungsmittel ersten Grades stellt hierbei die Bundeswehr.