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   Such- und Rettungsdienst (SAR)

Nach Artikel 25 des Chicagoer-Abkommens (ICAO) ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, bei Luftnotfällen in ihrem Hoheitsgebiet entsprechende Hilfe zu leisten. Der Such- und Rettungsdienst der Luftfahrt (SAR) wird gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung durchgeführt. Infrastruktur und Rettungsmittel ersten Grades stellt hierbei die Bundeswehr.

 

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